Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 hat die Gemeinde Neu Wulmstorf im Jahr 2006 die Grundsatzentscheidung getroffen, ein Mischgebiet am nördlichen Ende der Bahnhofstraße in kurzer Entfernung zur S-Bahn-Station zu entwickeln. Mit dieser 7. Änderung wurde die Art der baulichen Nutzung vorhabenbezogen angepasst und gleichzeitig die bauliche Dichte erhöht.
Mit dem demographischen Wandel haben sich Art und Umfang der Wohnungsnachfrage und der Flächenbedarf verändert. So nimmt die Nachfrage nach betreuten Wohnformen zu. Auch in der Gemeinde Neu Wulmstorf ist der Bedarf an seniorengerechten Wohnungen zu verzeichnen. Die Wohnungen und Dienstleistungen der geplanten Anlage sind vorrangig zur Nutzung durch Senioren sowie Menschen mit Behinderung gedacht. Verschiedene Wohnformen und Serviceleistungen decken die Pflegestufen 0 bis 3 ab.
erstellt von Architekten schüch&cassau