Mit der Aufstellung des Masterplanes „Neue Mitte“ beschloss die Gemeinde Hasloh 2011 die Erschließung der gesamten, ca. 20,5 ha umfassenden landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Ortsmitte zu Wohnzwecken. Die Realisierung soll dabei in vier bis fünf Teilabschnitten erfolgen, der erste Bauabschnitt (Bebauungsplan Nr. 21 von 2012) ist bereits bebaut.
Mit der Ausweisung eines ‚Allgemeinen Wohngebietes‘ im Bebauungsplan Nr. 22 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 130 Wohneinheiten in Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern, in Stadtvillen sowie im Geschosswohnungsbau, welcher auch öffentlich geförderten Wohnraum bieten soll, geschaffen.
Die einzelnen Teilquartiere, die im Rahmen des Masterplanes entwickelt wurden und nun einzeln realisiert werden sollen, werden durch ein „Grünes Kreuz“ gegeneinander abgegrenzt sowie miteinander verknüpft, innerhalb dessen Kfz-freie Fußwegeverbindungen verlaufen. Diese werden jeweils einzeln für den Kfz-Verkehr erschlossen, Durchgangsstraßen sind nicht geplant.